Lex Koller

In der Schweiz gibt es das LEX-Koller-Gesetz. Der Name wurde vom Alt Bundesrat Arnold Koller gestiftet, weil das Gesetz zuletzt 1983 von ihm angepasst wurde. Das Bundesgesetz verschreibt, dass natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland keine Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. Ausnahmen bilden dabei Ferienwohnungen, Büro- und Gewerbeliegenschaften sowie Anteile an indirekten Immobilienbeteiligungen.

Da CROWDLITOKEN in Liechtenstein domiziliert ist, dürfen wir nur Büro- und Gewerbeliegenschaften aufkaufen – jedoch keine Wohngebäude. Zudem erlaubt die letzte Ausnahme, dass Nicht-Schweizer Personen via CROWDLITOKEN in unsere Schweizer Objekte investieren dürfen.