Darlehen

Ein Darlehen stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar. Der Darlehensnehmer (Schuldner) erhält auf eine bestimmte Zeit eine Summe Geld vom Darlehensgeber (Gläubiger), welche nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder zurückbezahlt werden muss. Meistens handelt es sich bei Darlehen um Gelddarlehen, es können jedoch auch Sachdarlehen vergeben werden.

Der Darlehensnehmer zahlt dem Darlehensgeber in der Regel einen Zins als Entgelt. Die Höhe des Zinses wird jeweils im Darlehensvertrag geregelt und festgehalten.

Im Alltag werden Darlehen und Kredit oft gleichgesetzt. Die beiden Begriffe gelten demnach als Synonym. Von einem Darlehen wird aber oft dann gesprochen, wenn es sich um höhere Beträge und längere Laufzeiten handelt. Im Gegensatz dazu, werden bei kleineren Beträgen und kürzeren Laufzeiten von Krediten gesprochen.